Auswahlverfahren

1. Beratung interessierter Vorhabenträger: (Beratungstag: Dienstag)
Potenzielle Vorhabenträger werden bei der Entwicklung von Vorhaben und der Vorbereitung der Vorhabeneinreichung/Antragstellung unterstützt. Ziel ist es, Vorhaben zu entwickeln, die den Zielen der LES dienen, sie für die Bewertung und Auswahl im Koordinierungskreis (KK) vorzubereiten und die Bewilligungsreife zu unterstützen. Der Schritt dient gleichzeitig dazu, die Projektträger ggf. an andere Förderprogramme bzw. deren Bewilligungsstellen zu vermitteln, wenn eine Förderung über LEADER nicht möglich ist.
Zuständigkeiten: Regionalmanagement

2. Projektaufruf:
Für die Einreichung von Vorhaben ist vor einem Auswahlverfahren ein Aufruf erforderlich. Über die Aufrufe zu den Auswahlverfahren mit Angaben zu den möglichen Inhalten, dem zur Verfügung gestellten Budget, den zu beachtenden Fristen, dem Termin der abschließenden Vorhabenauswahl durch die LEADER-Aktionsgruppe (LAG) sowie die Regeln und Kriterien für das Auswahlverfahren entscheidet der Koordinierungskreis. Die Aufrufe werden im Internet veröffentlicht.
Zuständigkeiten: Koordinierungskreis, Regionalmanagement

3. Bewertung und Auswahl der Vorhaben:
Nach dem Stichtag (Tag der Einreichung der Vorhabenanträge beim Regionalmanagement) werden die die eingereichten Vorhaben durch das Regional-management geprüft und es erfolgt eine Vorbewertung anhand der in der LES veröffentlichten Bewertungskriterien. Der KK prüft die korrekte Umsetzung der Kohärenz- und Rankingprüfung und entscheidet über die Bewertung der einzelnen Kriterien und Vorhaben. Der KK beschließt das Ranking und die entsprechend dem verfügbaren Budget mögliche Befürwortung der Vorhaben.
Zuständigkeiten: Koordinierungskreis, Regionalmanagement

4. Dokumentation der Vorhabenentscheidung:
Die Vorhabenbewertung und das Auswahlverfahren werden dokumentiert. Die Ergebnisse der KK-Sitzung werden protokolliert und unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Anforderungen veröffentlicht. Die befürworteten Vorhabenträger werden informiert und erhalten die Dokumentation der Vorhabenbewertung. Nichtberücksichtigte Projektträger erhalten eine begründete schriftliche Absage. Diese beinhaltet u.a. den Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit gegen die Auswahlentscheidung der LAG im Rahmen des Widerspruchsrechts bei der zuständigen Bewilligungsbehörde.
Zuständigkeiten: Regionalmanagement

5. Unterstützung der Vorhabenträger bis zur Abgabe des Förderantrags bei der Bewilligungsstelle sowie im Rahmen der Vorhabendurchführung:
Positiv beschiedene Projektträger können auf Nachfrage bei der Einreichung ihres Antrags bei der Bewilligungsstelle unterstützt werden. Die zuständige Bewilligungsstelle für LEADER-Vorhaben ist das Landratsamt des Landkreises Leipzig (SG Ländliche Entwicklung), für Vorhaben des EMFAF die Sächsische Aufbaubank. Der positive Bescheid des Entscheidungsgremiums zur Förderwürdigkeit des Vorhabens verfällt i.d.R., wenn drei Kalendermonate nach der Zustellung der Entscheidung kein Förderantrag bei der Bewilligungsbehörde durch die Projektträger eingereicht wird. Der jeweilige Aufruf regelt die Einreichfrist. Der Koordinierungskreis kann kürzere Fristen im Rahmen des Aufrufs festlegen. Im Falle der Überschreitung der Frist kann die/der Projektträger das Vorhaben erneut zum nächsten Projektaufruf einreichen. Auch im Rahmen der Umsetzung steht die LAG bzw. ihr Personal mit den Projektträger weiterhin in Kontakt und bietet auf Anfrage Unterstützung an, hilft bei der Sicherstellung der notwendigen Publikationsmaßnahmen und erhebt Daten für das Monitoring des eigenen Prozesses.
Zuständigkeiten: Regionalmanagement
Auswahlverfahren zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie der LAG Südraum Leipzig
der Überschreitung der Frist kann die/der Projektträger das Vorhaben erneut zum nächsten Projektaufruf einreichen.
Auch im Rahmen der Umsetzung steht die LAG bzw. ihr Personal mit den Projektträgern weiterhin in Kontakt und bietet auf Anfrage Unterstützung an, hilft bei der Sicherstellung der notwendigen Publikationsmaßnahmen und erhebt Daten für das Monitoring des eigenen Prozesses.
Zuständigkeiten: Regionalmanagement